Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen B2C

Hinweis zur Streitbeilegung:
Die Online-Streitbeilegung-Plattform der EU-Kommission finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere Email-Adresse lautet: info@parder.de

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Mito GbR, Oberellenbach 502, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg (fortan: „Verkäufer“) und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich im Zusammenhang mit den abgebildeten Leistungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Mito GbR hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch den Verkäufer an den Kunden.
  4. Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des vom Verkäufer unterbreiteten Angebots in Textform durch den Kunden zustande. Der Verkäufer hält sich 14 Tage an sein Angebot gebunden.
  5. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der vom Verkäufer zu erbringenden Leistungen ergeben sich dem Grunde nach aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bzw. aus dem Angebot des Verkäufers.
  6. Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden nach der Bestellung per E-Mail übersandt.
  7. Der Vertragsschluss findet ausschließlich - soweit nicht anders vereinbart - in deutscher Sprache statt. Für den Fall, dass (auch) eine englische Sprachversion Verwendung findet, gilt bei Auslegungsschwierigkeiten im Zweifel die deutsche Version. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  8. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.

§ 2 Abwicklung des Kaufvertrages, Versandkosten

  1. Bei Abschluss des Kaufvertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig.
  2. Bei Rücklastschriften und Verweigerung der Annahme bei Nachnahmeversand werden diese Zusatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Verkäufer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.

§ 3 Gewährleistung und Haftung

  1. Für etwaige Mängel stehen dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte zu.
  2. Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
  3. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

§ 4 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.

§ 5 Verzug und Verzugskosten

  1. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat, wenn er auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen wurde.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
  2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Stand: 20.10.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2C (Endverbraucher) Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Mito GbR, Oberellenbach 502, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg (fortan: „Mito“) und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich im Zusammenhang mit den abgebildeten Leistungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Mito hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  2. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Mito behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Mito wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon Mitteilung machen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist Mito berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
  4. Der Vertragsschluss findet – soweit nicht anders vereinbart - ausschließlich in deutscher Sprache statt. Für den Fall, dass (auch) eine englische Sprachversion Verwendung findet, gilt bei Auslegungsschwierigkeiten im Zweifel die deutsche Version. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts Anwendung.
  5. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

  1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des von Mito unterbreiteten Angebots in Textform durch den Kunden zustande. Mito hält sich 14 Tage an ihr Angebot gebunden.
  2. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von Mito zu erbringenden Leistungen ergeben sich dem Grunde nach aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bzw. aus dem Angebot von Mito.
  3. Mito darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Mito wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Mito nicht nachkommt.
  4. Kommt Mito mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Mito eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
  5. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von Mito, wenn sich nicht etwas anderes aus dem Vertrag oder der Art der Tätigkeit ergibt.
  6. Mito ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit von Mito für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Mito wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Mito behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.

§ 3 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von Mito zu erbringenden Leistungen ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes der von Mito gekauften Produkte selbst zu überprüfen.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen.
  2. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber Mito in Textform zu erheben. Rechnungen von Mito gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
  3. Mito ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten und laufende Leistungen zu unterbrechen.

§ 5 Gewährleistung/Haftung

  1. Mito erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Jedwede Spezifikation richtet sich nach dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
  2. Mito garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft aller Produkte nach den Bestimmungen dieser Bedingungen und etwaiger Angebote/Verträge. Mito übernimmt – soweit gesetzlich vorgesehen – die gesetzliche Mängelgewährleistung.
  3. Bei Kaufverträgen haftet Mito grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB). Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  4. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von Mito zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von Mito ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
  5. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag schriftlich einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen genügen:
    a. genaue Beschreibung des Problems (Fehler und problematisches Verhalten)
    b. aussagefähigen Ansprechpartner zur Problemstellung
  6. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder Mito durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von Mito zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
  7. Der Kunde wird Mito bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
  8. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Mito durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Teils oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Entsprechende Bereicherungsoder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
  9. Die Mängelbeseitigung durch Mito kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.
  10. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von Mito.
  11. Mito ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. Mito ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
  12. Mito haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  13. Für sonstige Schäden haftet Mito nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  14. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  15. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Mito.
  16. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 6 Höhere Gewalt

Mito ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Mito behält sich das Eigentum an dem jeweiligen Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der Übergabe des Liefergegenstandes an den Besteller oder aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen den Parteien entstanden sind.
  2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen zugunsten Dritter, Beschlagnahmen oder Verfügungen durch Dritte hat der Kunde auf das Eigentum von Mito hinzuweisen und Mito unverzüglich zu benachrichtigen. Notwendige Kosten, die Mito aufgrund einer von ihr gemäß § 771 ZPO erhobenen Klage entstehen, sind vom Besteller im Rahmen der gesetzlichen Kosten- und Gebührenvorschriften zu tragen, wenn Kostenersatz von dem Dritten nicht zu erlangen ist. Das gleiche gilt für Kosten anderer notwendiger Maßnahmen und Aufwendungen.
  3. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand auch vor Übergang des Eigentums im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen oder zu verarbeiten. In diesen Fällen gilt Folgendes: Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller an den Lieferer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Im Falle von Miteigentum des Lieferers gemäß Ziffern 5.6. und 5.7. umfasst die Abtretung jedoch nur einen Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil des Lieferers entspricht. Der Lieferer verpflichtet sich, die Abtretung nicht offenzulegen und die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Rückstand gekommen ist. Unter dieser Voraussetzung bleibt der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Besteller ist zu jedem Zeitpunkt verpflichtet, dem Lieferanten über die Forderungen gegen Dritte aus den Weiterverkäufen umfassend Auskunft zu erteilen.

§ 8 Schlussbestimmungen

Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von Mito.

Stand: 20.10.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B Kunden